Mehrfamilienhaus-Versicherung

Mehrfamilienhaus Gebäudeversicherung

Immobilien / Gebäude als Mehrfamilienhaus versichern

  • ab mind. 3 Wohneinheiten (räumlich voneinander getrennt)
  • keine Begrenzung auf eine maximale Anzahl an Wohnungen
  • Die Wohnungen können vermietet sein oder vom Eigentümer selbst genutzt werden.
  • Gewerbeeinheiten möglich (max. 50% Gewerbefläche)
  • egal ob Altbau oder Neubau
  • auch bei sehr hochwertigen Gebäudesanierungen
  • auch bei Denkmalschutz
  • auch bei Vorschäden oder Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
  • auch bei Leerstand (z.B. wegen Sanierung) möglich

Versicherbare Gefahren

Grundsätzlich ist eine Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus nicht anders gestaltet als bei Einfamilienhäusern. Es werden folgende Gefahren versichert:

  • Feuer / Brand / Explosion
  • Leitungswasser (Rohrbruch)
  • Sturm/Hagel
  • Elementargefahren
  • unbenannte Gefahren

Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif klaffen die Leistungen der Gebäudeversicherung weit auseinander. Insbesondere ist die Liste mit den Ausschlüssen unterschiedlich lang. Bei den Versicherungsbeiträgen ist die Spanne sehr hoch. Hinzu kommt, dass viele Versicherungsverträge falsch aufgesetzt sind. Was nützt Ihnen ein günstiger Versicherungsbeitrag, wenn die Versicherungsgesellschaft am Ende den Gebäudeschaden nicht reguliert?

Erweiterungen zum Versicherungsschutz

Zusätzlich zu den o.g. Gefahren werden Mehrfamilienhäuser und große Immobilien über weitere Zusatzbausteine versichert:

  • Glasversicherung (gesamte Gebäudeverglasung)
  • Photovoltaikversicherung
  • Gebäude-/Haustechnikversicherung
  • Wärmepumpenversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht (z.B. bei Gas-/Öltank)
  • Vermieterrechtsschutz

Wer muss ein Mehrfamilienhaus versichern?

Gibt es einen Eigentümer, dann muss er sich allein um den Versicherungsschutz seines Gebäudes kümmern. Gibt es mehrere Eigentümer, dann schließen sich diese über eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zusammen. Für gewöhnlich überträgt dann die WEG einer Hausverwaltung die Aufgabe, sich um den Gebäudeversicherungsschutz zu kümmern. Wird keine Hausverwaltung beauftragt, dann muss sich die WEG selbst darum kümmern. In der Gebäudeversicherung wird das Gemeinschaftseigentum (z.B. Hausflure, Treppenaufgänge, gemeinschaftlich genutzte Keller) wie auch das Sondereigentum (einzelne Wohneinheiten, Gewerbeeinheiten, Garagen, Stellplätze) versichert.

Private oder gewerbliche Gebäudeversicherung?

Bei der Gebäudeversicherung entscheidet die Art der Nutzung, nicht ob die Immobilie vermietet oder selbstgenutzt ist. Gebäude, die als reine Wohnhäuser dienen, werden über sog. Privattarife versichert. Dabei spielt es also keine Rolle, ob die Wohnungen dauervermietet sind oder von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist dennoch erlaubt. Dazu darf die gewerblich genutzte Fläche nicht mehr als 50% der gesamten Gebäudefläche ausmachen. Ist der Flächenanteil am Gebäude für Gewerbe höher, muss eine gewerbliche Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Ähnlich sieht es aus, wenn Ferienwohnungen im Gebäude sind. Diese gelten durchaus als Gewerbe.

In der Praxis werden gewerblich genutzte Gebäude fälschlicherweise (!) über eine private Wohngebäudeversicherung versichert, weil es oft günstiger ist. Im Schadenfall stehen Sie dann aber mit leeren Händen da. Dann wird genau geprüft, ob der Versicherungsschutz zum Gebäude gepasst hat. Bei einer Falschversicherung werden Sie keine Entschädigung erhalten!

Versicherungsgesellschaften für Gebäudeversicherungen

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    • Der Versicherungsvertrag über einen Versicherungsmakler ist nicht teurer als sonst.

    Deshalb nicht über Versicherungsvertreter / Agentur:

    • Der Vertreter muss im Interesse seiner Versicherungsgesellschaft handeln.
    • Der Vertreter kann Ihnen nur das anbieten, was seine Versicherung anbietet.
    • Der Vertreter vermittelt nur die Produkte seiner Gesellschaft.

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