Hausratversicherung

Hausrat richtig versichern!

In jedem Haushalt befinden sich Dinge, die zum täglichen Leben gebraucht und privat genutzt werden: Das betrifft z.B. alle Möbel (Tische, Stühle, Schränke, Couch usw.), Fernseher, Notebook, Lampen, Gardinen, Teppiche aber auch alle Verbrauchsgegenstände wie etwa Nahrungs- und Reinigungsmittel. Neben Wertgegenständen, die den Hausrat richtig teuer machen, sollten Sie aber auch an den Inhalt des Kleiderschrankes und des Schuhregals denken.

Was ist alles Hausrat?

Als Hausrat zählen alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Darüber hinaus sind Wertsachen mitversichert (hierbei sind Entschädigungsgrenzen zu beachten!). Versichert wird der gesamte Hausrat am Versicherungsort (Wohnung). Als Faustregel gilt: „Alles was bei einem Umzug mitgenommen wird.“ oder: „Alles was herausfällt, wenn man die Wohnung auf den Kopf stellen würde.“

Versicherte Gefahren

Entschädigt werden versicherte Sachen, die zerstört, beschädigt oder abhandenkommen. Als Ursache kommen folgende Gefahren und Ereignisse in Betracht:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Einbruchdiebstahl: Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder der Versuch einer solchen Tat
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren: Sturm, Hagel sowie weitere Elementargefahren

Als Elementargefahren zählen:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Entschädigung in der Hausratversicherung

Nun ist ein Schaden durch eine versicherte Gefahr eingetreten und Sie wollen wissen, was Ihnen die Hausratversicherung bezahlt? Als Grundlage einer Entschädigung dient der Versicherungswert:

  • Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.

Die Hausratversicherung ist eine Vollwertversicherung, das heißt, dass die Absicherung des tatsächlichen Versicherungswertes erfolgt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Versicherungswert (also der Wert des Hausrats) mit der Versicherungssumme (die im Versicherungsvertrag steht) übereinstimmt. Die Entschädigung wird begrenzt durch die Versicherungssumme, den Versicherungswert und den Schaden.

Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten: Hier wird der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte entschädigt.

Bei Eintritt eines Versicherungsfalls werden zerstörte oder abhandengekommenene Sachen nach dem Versicherungswert ersetzt. Bei beschädigten Sachen erfolgt der Ersatz der Reparaturkosten, höchstens jedoch bis zum Versicherungswert. Die Entschädigungsleistung begrenzt sich stets auf die im Versicherungsschein festgelegte Versicherungssumme.

Versicherungssumme festlegen

Aus der festgelegten Versicherungssumme berechnen Versicherer die zu zahlende Versicherungsprämie. Viele Versicherungskunden unterschätzen oft den tatsächlichen Wert ihres Hausrats und es kommt zur Unterversicherung. Es ist auch eher normal, dass der Gesamtwert des Hausrats mehr oder weniger unbekannt ist. Daher erleichtert es die Arbeit, sich am Ausstattungsrichtwert zu orientieren und die Summenermittlung anhand dieser Größe vorzunehmen. Hierbei wird die Fläche der Wohnung mit 650€ multipliziert. Da die Wohnfläche meist bekannt ist, lässt sich so die Summe leicht ermitteln. Verteilt sich der Hausrat z.B. auf 80qm Wohnfläche, dann würde man eine Versicherungssumme von 52.000€ wählen. Versicherer verzichten dann auf den Einwand wegen Unterversicherung (sog. Unterversicherungsverzicht).
Bei der Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume einzubeziehen. Alle Räume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden, zählen nicht mit. Ausnahme: Arbeitszimmer in der Wohnung. Auch nicht zu berücksichtigen sind Loggien, Balkone, Terrassen und Garagen.
Bei höherwertigerem Hausrat reichen die pauschalen 650€ pro qm-Wohnfläche nicht mehr aus. In dem Fall sollte nach dem tatsächlichen Wert versichert werden.

Unterversicherungsverzicht

Wie bereits erwähnt, kann ein Versicherungsunternehmen im Schadenfall den Wert des Hausrats auf eine Unterversicherung prüfen. Liegt eine Unterversicherung vor, so wird der Versicherer die Leistungen kürzen. Das gilt im Übrigen auch für Schäden, deren Kosten unterhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegen! Daher ist es schlauer, einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren und die Versicherungssumme mindestens nach dem Ausstattungsrichtwert (650€ pro qm-Wohnfläche / Betrag kann je nach Versicherer schwanken) zu kalkulieren.

Beispielrechnung mit Unterversicherung

Ein Kunde hat eine Hausratversicherung für seine Wohnung (100qm) mit einer Versicherungssumme von 40.000€ abgeschlossen. Nach einem Brand entsteht ein Schaden von 30.000€. Der Kunde erhält in diesem Fall jedoch nicht die volle Entschädigung, sondern nur in Höhe von 18.462€!
Warum? Der Versicherer hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, den Versicherungsvertrag auf Unterversicherung zu prüfen (100qm Wohnfläche mal 650€ = 65.000€). Der Kunde hat jedoch nur 40.000€ als Versicherungssumme vereinbart. Deshalb kürzt der Versicherer die Leistung anteilig (40.000€ geteilt durch 60.000€ mal 30.000€ ergibt 18.462€).

Außenversicherung

Für gewöhnlich werden Sachen für vorübergehend (in der Regel bis zu 3 Monate) auch außerhalb der Wohnung mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt sogar weltweit und ohne Zuschlag. So ist beispielsweise mitgeführter Hausrat (Urlaubsgepäck) auf einer Reise z.B. bei Einbruch in einem Hotelzimmer mitversichert. Aber auch die Kleidung, die sich in der Reinigung befindet oder Sachen zur Reparatur. Die Versicherungssumme hierfür begrenzt sich meist auf 10% der Gesamtversicherungssumme.
Auch hier gibt es noch eine Besonderheit: Sachen von Familienangehörigen, die sich auswärts zur Ausbildung befinden und keinen eigenen Hausstand dort gründen, sind mitversichert (Student, der im Studentenwohnheim am Studienort lebt).

Wertgegenstände

Ebenso sind Wertsachen versichert. Wie oben bereits erwähnt, gelten hierfür jedoch Entschädigungsgrenzen und Sicherungsrichtlinien. Die Entschädigungsgrenzen beschränken sich meist auf 20% der Versicherungssumme, wenn nichts anderes mit dem Versicherer vereinbart wurde. Sind Sachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, gelten oft folgende Grenzen:

  • 1.500€ für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
  • 3.000€ insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  • 20.000€ für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin

Wertschutzschränke

Wertgegenstände müssen in verschlossenen Schränken aufbewahrt werden, die bestimmte Erfordernisse erfüllen müssen (Qualifizierte Prüfstelle, VdS Schadenverhütung GmbH). Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200kg aufweisen oder (wenn geringer) nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert bzw. in der Wand / im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).

Fahrräder

Solange sich ein Fahrrad in der Wohnung, im Keller oder in der Garage befindet, ist es ganz normal über die Hausratversicherung gegen die versicherten Gefahren versichert. Bei einem Fahrraddiebstahl gilt jedoch eine Entschädigungsgrenze, die standardmäßig oft bei 1% der Versicherungssumme liegt (z.Bsp. bei 1.000€, wenn die Hausrat-Versicherungssumme auf 100.000€ vereinbart wurde). Dass diese Summe bei mehreren bzw. auch hochwertigen Fahrrädern nicht ausreicht, ist augenscheinlich. Es muss also auf die Entschädigungsgrenze bei einem Fahrraddiebstahl geachtet werden.
Was aber, wenn das Fahrrad außerhalb der Wohnung bewegt wird und es zum Fahrraddiebstahl kommt? Der einfache Fahrraddiebstahl (also ohne Einbruch) ist nur in den allerwenigsten Tarifen inklusive. Hier muss man zur sog. Fahrradklausel greifen, die bei einem Diebstahl eines angeschlossenes Fahrrades in der Öffentlichkeit greift. Das Fahrrad muss auf jeden Fall durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert sein.
Die Nachtzeitklausel findet sich vor allem noch in älteren Versicherungsverträgen. Diese besagt, dass in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr der Diebstahlschutz nur gilt, wenn man zwar unterwegs ist, jedoch noch vorhatte nach Hause zu fahren. Also z.B. nach dem Kino- oder Restaurantbesuch. In der Nacht ist das Fahrrad dann nur gegen Einbruchdiebstahl versichert, wenn es aus verschlossenen Räumen gestohlen wird.
Die beste Lösung für Ihr Fahrrad ist eine gesonderte Fahrradversicherung, da hierbei die Diebstahlklausel deutlich kundenfreundlicher gestaltet wird und sich Gefahren im Sinne einer Kaskoversicherung einschließen lassen.

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