Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung: Der richtige Schutz für Gebäude

Für Besitzer eines Hauses (z.B. Eigenheim, Zweifamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Villa) zählt eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung zu den wichtigen Versicherungen überhaupt. Für Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser gilt das in gleicher Weise.

Gebäudeversicherung in Leipzig (+ Umgebung)

  • Einfamilienhaus (auch mit Einliegerwohnung)
  • Zweifamilienhaus
  • Doppelhaus bzw. Doppelhaushälfte, Reihenhaus
  • Villa sowie hochwertige Immobilien
  • Gebäude ohne bzw. mit Denkmalschutz
  • Ferienhaus
  • Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten; auch Mischnutzung mit gewerblichem Anteil
  • Büro- und Geschäftshäuser mit 100% gewerblicher Nutzung
  • Hausverwaltung / Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Welche Versicherungsgesellschaften können wir anbieten?

und weitere …

Versicherte Gefahren

In der Gebäudeversicherung werden zunächst folgende Gefahren versichert:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren: Sturm und Hagel

Darüber hinaus wird der Versicherungsschutz durch diverse Leistungsbausteine erweitert.

  • Elementargefahren: Starkregen, Überschwemmung, Rückstau ….
  • Glasversicherung: gesonderte Versicherung für die Gebäudeverglasung
  • Gebäudetechnik: Versicherung für technische Anlagen im Gebäude
  • unbenannte Gefahren: Erweiterung des Versicherungsumfangs

Basisschutz in der Gebäudeversicherung

Die günstigste Variante – jedoch nicht ausreichend für einen guten Schutz – ist die bloße Versicherung gegen Feuer (einschl. Blitzschlag), Leitungswasser sowie Sturm/Hagel.

Feuer / Blitzschlag

Innerhalb der Feuergefahr fasst man folgende Schäden zusammen: Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung.

Beispiel: Während eines Gewitters schlägt der Blitz in das Haus ein. Der Dachstuhl fängt Feuer und das gesamte Haus brennt ab. Die Kosten zum Wiederaufbau nach Neuwert werden ersetzt.

Leitungswasser

Eine sehr häufige Schadenursache bei älteren Gebäuden sind Leitungswasserschäden.

Beispiel: Durch Platzen / Leckage eines Leitungswasserrohrs im Gebäude können die Zimmerwände, -decken und Böden beschädigt werden. Die Schäden am Gebäude werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Auch die Reparatur des Rohrs wird übernommen sowie die Kosten für die Trocknung.

Sturm/Hagel

Unwetter sind keine Seltenheit mehr und Stürme können schwere Schäden an Gebäuden anrichten. Voraussetzung ist, dass der Sturm mindestens Windstärke 8 haben muss, sonst ist die Voraussetzung „Sturm“ als Ursache nicht erfüllt. Moderne und bessere Versicherungstarife setzen hier nicht mehr Windstärke 8 voraus. Es reicht Windstärke 5 oder 6 bzw. sogar einfach nur eine „Windbewegung“.

Beispiel: Durch einen Sturm wird ein Teil des Daches beschädigt und abgedeckt. Durch den begleitenden Regenfall wird der Dachstuhl und Dachboden durchnässt. Die Reparatur des Schadens am Dach sowie die Folgeschäden am Gebäude werden ersetzt.

Elementarschadenversicherung

Die Elementargefahren, auch erweiterte Naturgefahren („Unwetter“) genannt, lassen sich als Zusatzbaustein im Versicherungsvertrag einschließen. Darunter zählen:

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Hochwasser
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Die Elementarschadendeckung ist generell bei jedem Gebäudeversicherungsvertrag mit einzuschließen. In nur ganz wenigen Fällen können Elementargefahren nicht versichert werden (ZÜRS-Zone 4). Das ist jedoch die seltene Ausnahme. Wenn Sie eine Gebäudeversicherung ohne Elementar haben, kümmern wir uns darum, dass Sie so schnell wie möglich die richtige Versicherung bekommen.

Unbenannte Gefahren

Die Deckung der unbenannten Gefahren runden einen richtigen Wohngebäudeversicherungsvertrag ab. Diese schließen Lücken im Versicherungsschutz und erweitern damit den Basisschutz.

Was sind unbenannte Gefahren?

Kurz gesagt: alle Gefahren, die nicht benannt sind, sind auch versichert. Den Zusatzbaustein „unbenannte Gefahren“ kann man sich so vorstellen, dass alle Gefahren, die in den Versicherungsbedingungen nicht explizit genannt sind, gelten auch als versichert. Das funktioniert so, dass alle Gefahren aus dem „Basisschutz“ zunächst ausgeschlossen (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und ggf. Elementargefahren) werden. Auch ausgeschlossen werden Gefahren, die sich durch andere Bausteine im Versicherungsvertrag absichern lassen (z.B. Glasversicherung, Photovoltaik). Alles, was damit nicht ausgeschlossen wurde, wird dann über den Baustein der unbenannten Gefahr eingeschlossen. Grob gesagt werden erst alle Einschlüsse ausgeschlossen und alles was dann neben den generellen Ausschlüssen noch übrig bleibt, wird über die unbenannte Gefahr eingeschlossen. Damit lässt sich der Versicherungsschutz um alle Gefahren erweitern, die der Versicherer eindecken kann. Allerdings ist es keine All-Risk-Versicherung. Diese können wir Ihnen aber auch anbieten.

Der Zusatzbaustein der unbenannten Gefahren kann mittlerweile bei einigen Versicherern abgeschlossen werden und ist bei Gebäuden auch anzuraten.

Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung versichert?

Versichert wird das Gebäude mit seinen Bestandteilen und dem Zubehör auf dem Grundstück, das im Versicherungsschein genannt ist. Inbegriffen sind direkt anschließende Terrassen auf dem selben Grundstück. Weitere Grundstücksbestandteile wie etwa Nebengebäude, Garage, Carport, Gewächs- oder Gartenhaus, Grundstückseinfriedung (Zaun, Tor), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Weg- und Gartenbeleuchtungen sind nur mitversichert, wenn sie ausdrücklich im Versicherungsumfang einbezogen sind.

Es wird als das Gebäude selbst (Dach, Wände, Türen, Fenster, Terrassen, Balkone) versichert sowie fest im Gebäude installierte Sachen. Diese Gebäudebestandteile betreffen Einbaumöbel und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude geplant und angepasst sind. Serienmäßige Anbaumöbel sowie Einbauküchen fallen jedoch heraus. Diese sind über die Hausratversicherung einzuschließen. Fest verlegte Fußböden, sanitäre Installationen wie etwa Badewannen und Heizungsanlagen, aber auch Treppenlifte, sind ebenso mitversichert.

Zum Gebäudezubehör zählen bewegliche Sachen, die im oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen (Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlage).

Damit sehen Sie, dass nicht nur das Gebäude mit seinen Mauern und Dach versicherbar ist, sondern noch einiges mehr. Auch Anpflanzungen im Garten lassen sich versichern.

    Gebäudeversicherung

    • passgenauer Versicherungsschutz
    • kundenfreundliche Versicherungsbedingungen
    • unabhängige Beratung vom Versicherungsmakler
    • ohne zusätzliche Kosten
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    (falls abweichend von Gebäude-Adresse)





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